ALEXANDERSCHULE
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Impressum
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Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) Nach erfolgreichem Besuch
der Realschule oder der Klasse 10 Typ B der Hauptschule (s. Schullaufbahn)
und bestandener Abschlussprüfung erwerben alle Schüler mit dem Zeugnis den
mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife)
(s. Tabelle 2).
Hauptschüler der Klasse 10 Typ B und Realschüler mit jeweils besonderen Leistungen (s. Tabelle 1) erhalten
damit auch die
Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.
Tabelle 1
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Fall
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Berechtigung zum Besuch der gymnasialen
Oberstufe |
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1
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Alle Fächer befriedigend oder besser |
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2
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Ausreichende Leistungen in einem Hauptfach müssen
durch eine mindestens gute Leistung in einem anderen Hauptfach ausgeglichen
werden. |
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3
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In den übrigen Fächern sind 3 x ausreichend
oder 2 x ausreichend und 1 x mangelhaft zulässig, wenn diese Noten
durch ebensoviele mindestens gute Leistungen in anderen Fächern ausgeglichen
werden. |
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Anmerkung
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Bei nur einer ungenügenden Leistung in einem beliebigen
Fach ist die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe ausgeschlossen. |
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Mittlerer Schulabschluss ( Fachoberschulreife)
Klasse
10 Typ B oder Realschule
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Beispiele
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Deutsch, Mathematik, Englisch
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Übrige Fächer
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alle Noten 4 oder besser
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alle Noten 4 oder besser
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4 - 4 - 4
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1 x 5 (oder 6) andere 4
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5 -3 - 4
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1 x 5 (oder 6) andere 4
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4 - 4 - 4
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2 x 5 (oder 1 x 5, 1 x 6)
1 x 3 andere 4
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4 - 4 - 3
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2 x 5 (oder 1 x 5, 1 x 6)
andere 4
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Auch über die Hauptschule sind also heute alle weiteren Bildungswege
ohne Zeitverlust erreichbar, auch diejenigen, die zu einem Studium führen.
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