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Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) 

Nach erfolgreichem Besuch der Realschule oder der Klasse 10 Typ B der Hauptschule (s. Schullaufbahn) und bestandener Abschlussprüfung erwerben alle Schüler mit dem Zeugnis den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) (s. Tabelle 2).
Hauptschüler der Klasse 10 Typ B und Realschüler mit jeweils besonderen Leistungen (s. Tabelle 1) erhalten damit auch die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. 

Tabelle 1
 
Fall
Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
1
Alle Fächer befriedigend oder besser
2
Ausreichende Leistungen in einem Hauptfach müssen durch eine mindestens gute Leistung in einem anderen Hauptfach ausgeglichen werden.
3
In den übrigen Fächern sind 3 x ausreichend oder 2 x ausreichend und 1 x mangelhaft zulässig, wenn diese Noten durch ebensoviele mindestens gute Leistungen in anderen Fächern ausgeglichen werden.
Anmerkung
Bei nur einer ungenügenden Leistung in einem beliebigen Fach ist die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe ausgeschlossen.
 
 
 

                                                                      Tabelle 2

                      Mittlerer Schulabschluss ( Fachoberschulreife)                              Klasse 10 Typ B oder Realschule

Beispiele
Deutsch, Mathematik, Englisch
Übrige Fächer
alle Noten 4 oder besser
alle Noten 4 oder besser
4 - 4 - 4
1 x 5 (oder 6) andere 4
5 -3 - 4
1 x 5 (oder 6) andere 4
4 - 4 - 4
2 x 5 (oder 1 x 5, 1 x 6)
1 x 3 andere 4
4 - 4 - 3
2 x 5 (oder 1 x 5, 1 x 6)
andere 4

Auch über die Hauptschule sind also heute alle weiteren Bildungswege ohne Zeitverlust erreichbar, auch diejenigen, die zu einem Studium führen. .